Durch Jesus Christus – seine Menschwerdung, sein Leiden und Sterben, vor allem durch seine Auferstehung – treten wir mit der Taufe ein in eine Schicksalsgemeinschaft mit dem Herrn: Christus lebt in uns, wir sind seine Jünger und legen Zeugnis ab von seiner Liebe!
Taufe ist aber auch Eingliederung in die Gemeinschaft des Glaubens (Kirche) am Ort.
Daher soll die Taufe auch in der Gemeinde stattfinden, wo Sie wohnen.
Taufanmeldung
Taufanmeldung mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Termin in der Pfarrkanzlei. Mitzubringen sind:
– aktuelle Geburtsurkunde des Täuflings (Formular „mit Angabe der Eltern“)
– Meldezettel des Täuflings
– Taufscheine der Eltern und der Patin/des Paten
– Heiratsurkunde der Eltern
– Trauungsschein der Eltern
Falls Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz nicht in unserer Pfarre haben, benötigen Sie:
– Taufprotokoll Ihrer (Haupt-)Wohnsitzpfarre
Wenn der Täufling vorher Mitglied einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft war:
– Nachweis der Abmeldung von dieser – beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft
Bei Erwachsenen zusätzlich:
– Nachweis über den Familienstand
Taufpaten
Ausgewählt wird der Taufpate vom Täufling oder von seinen Eltern. Wer das Patenamt übernimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und katholisch getauft und gefirmt sein. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können selbst nicht Taufpaten sein. Auch nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber – neben dem katholischen Paten – als Taufzeugen zugelassen.
Der Taufpate soll den Täufling auf seinem Glaubensweg begleiten und mithelfen, dass er ein christliches Leben führt. Bei der Taufe spricht er stellvertretend für den Täufling das Glaubensbekenntnis. Das alles kann der Pate sinnvollerweise nur, wenn er Mitglied der Kirche ist