Sakramente


TaufeTaufe

Durch Jesus Christus – seine Menschwerdung, sein Leiden und Sterben, vor allem durch seine Auferstehung – treten wir mit der Taufe ein in eine Schicksalsgemeinschaft mit dem Herrn: Christus lebt in uns, wir sind seine Jünger und legen Zeugnis ab von seiner Liebe!

Taufe ist aber auch Eingliederung in die Gemeinschaft des Glaubens (Kirche) am Ort.

Daher soll die Taufe auch in der Gemeinde stattfinden, wo Sie wohnen.

Taufanmeldung

Taufanmeldung mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Termin in der Pfarrkanzlei. Mitzubringen sind:

– aktuelle Geburtsurkunde des Täuflings (Formular „mit Angabe der Eltern“)

– Meldezettel des Täuflings

– Taufscheine der Eltern und der Patin/des Paten

– Heiratsurkunde der Eltern

– Trauungsschein der Eltern

Falls Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz nicht in unserer Pfarre haben, benötigen Sie:

– Taufprotokoll Ihrer (Haupt-)Wohnsitzpfarre

Wenn der Täufling vorher Mitglied einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft war:

– Nachweis der Abmeldung von dieser – beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft

Bei Erwachsenen zusätzlich:

– Nachweis über den Familienstand

 

Taufpaten

Ausgewählt wird der Taufpate vom Täufling oder von seinen Eltern. Wer das Patenamt übernimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und katholisch getauft und gefirmt sein. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können selbst nicht Taufpaten sein. Auch nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber – neben dem katholischen Paten – als Taufzeugen zugelassen.

Der Taufpate soll den Täufling auf seinem Glaubensweg begleiten und mithelfen, dass er ein christliches Leben führt. Bei der Taufe spricht er stellvertretend für den Täufling das Glaubensbekenntnis. Das alles kann der Pate sinnvollerweise nur, wenn er Mitglied der Kirche ist

 

Firmung

Liebe Jugendliche! Was durch die Taufe zwischen Mensch und Gott angefangen hat, soll durch die Firmung bestätigt werden.

Bist du bereit, den durch die Taufe begonnenen Weg mit Gott weiter zu gehen, dann besteht in unserer Pfarre die Möglichkeit sich auf die Firmung vorzubereiten.

Eine weitere Voraussetzung zur Teilnahme an der Firmvorbereitung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres im Jahr der Firmung. Wer an der Vorbereitung teilnimmt, darf nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sein.

Die Firmpatin, der Firmpate

Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, das heißt er muss getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.

Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er/sie soll an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können und selbst aktiv den Glauben leben. Der Vater oder die Mutter des Firmlings können nicht Firmpate sein.

Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst – so es sinnvoll und möglich erscheint – dieselbe Person übernimmt, die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.

 Die Firmung ist das Sakrament, das die Taufe vollendet, und in dem wir mit der Gabe des Heiligen Geistes beschenkt werden. Wer sich in Freiheit für ein Leben als Kind Gottes entscheidet und unter den Zeichen der Handauflegung und Salbung mit Chrisam um Gottes Geist bittet, erhält die Kraft, Gottes Liebe und Macht in Wort und Tat zu bezeugen. Er ist nun ein vollgültiges, verantwortliches Mitglied der katholischen Kirche.

(aus YOUCAT, dem Jugendkatechismus der Katholischen Kirche 2010, S. 120)

 

Eucharistie

Aus unendlicher Liebe zu uns macht er sich zum Brot, um ganz „in uns aufzugehen“.

In dieser Vereinigung (Communio) werden aber auch wir immer mehr in sein Leben hineinverwandelt, werden immer mehr zu dem, wie wir heißen: Christen.

Durch uns kann jetzt die Welt erfahren, dass der Herr alle Menschen liebt!

Die Hl. Kommunion ist Teil der Eucharistiefeier, der Hl. Messe.

Besonders feierlich wird die „Erstkommunion“ gefeiert.

Die Vorbereitung dazu findet während der 2. Klasse Volksschule in der Pfarre statt.

Die Krankenkommunion wird den alten und kranken Menschen zu Hause gespendet.

Falls Sie jemand wissen, der die Hl. Kommunion (besonders vor Weihnachten und Ostern) zu Hause empfangen will, melden Sie es bitte unter:

Tel. 0676 / 363 70 77

 

 

Buße

Dieser Sieg entmachtet auch die Sünde, zu der wir immer wieder neigen.

In der Beichte haben wir Anteil an diesem österlichen Sieg über Sünde und Tod.

Gott vergibt uns und stärkt uns für einen neuen Lebensweg.

Die Beichte ist ein Gespräch mit einem Priester, in dem man seine Schuld bereut und bekennt und dann die Zusage erhält: „Deine Sünden sind dir von Gott vergeben!“

Die Beichte ist Teil des Prozesses von Umkehr, Buße und Versöhung. Gemeint ist die Abwendung von einem Leben, das in Schuld verstrickt war, und die Hinwendung zu Gott – der längst auf uns wartet.

Beichtgelegenheit:
Während der Rosenkranzgebete und nach telefonischer Vereinbarung

 

Krankensalbung

„Ist einer von euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“ (Jak 5, 14).

Die Krankensalbung kann jeder Gläubige empfangen, der durch Krankheit oder Altersschwäche in Gefahr ist. Das Sakrament kann wiederholt gespendet werden. Auch in Zweifelsfällen – wenn jemand das Bewusstsein verloren hat oder der Tod schon eingetreten sein könnte – soll die Krankensalbung gespendet werden.

In der Krankensalbung erfährt der Kranke die besondere Nähe des leidenden Christus.

Diese Nähe wird ihn stärken und aufrichten.

Bitte rechtzeitig einen Priester verständigen! Tel. 0676 / 363 70 77

»Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.«

(Gebet des Priesters bei der Krankensalbung)

 

Trauung

Die Beziehung Gottes zu den Menschen war schon immer eine partnerschaftliche.

Durch Christus wird diese Beziehung „intim“: Er liebt jeden Einzelnen und er liebt die Kirche.

Die Liebe zweier Menschen, die in seinem Namen JA zueinander sagen, ist ein reales Abbild dieser Liebe. Und diese Liebe ist immer auch Treue, weil auch Gott treu ist.

Anmeldung zur Trauung

Bitte grundsätzlich in der Pfarrkanzlei der (Haupt-)Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden. Mitzubringen sind:

– Meldezettel

– Geburtsurkunden

– Taufscheine

– ein amtlicher Lichtbildausweis, falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind

 

Sakramentalien

Dazu gehören:

– Weihe

für den gottesdienstlichen Gebrauch, wie z.B. Adventkranzweihe, oder Weihe eines Heiligenbildes etc.

– Segnung

von Menschen oder Dingen, die wir besonders Gott anvertrauen wollen, wie z.B. Kindersegnung, Segnung von Brot und Wein, von öffentlichen Einrichtungen, Fahrzeugen verbunden mit der Bitte um Schutz etc.

 Begräbnis

Bitte sich persönlich oder telefonisch mit dem Pfarrer in Verbindung zu setzen: Tel.: 0664 / 41 26 408